Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Sterben. Mit hartnäckigem Ignorieren hat jedoch noch niemand dem Tod ein Schnippchen geschlagen. Im Gegenteil: Je weniger man sich mit dem eigenen Tod befasst, umso mehr kommt nach dem Ableben auf die Hinterbliebenen zu. Heutzutage fällt neben der üblichen Nachlassregelung, allerlei unangenehmen Erledigungen, Abmeldungen und organisatorischen Pflichten noch die Löschung der digitalen Existenz des Verstorbenen an.
Wer benimmt sich im Web schon so, dass seine Aktivitäten eines Tages von einer anderen Person leicht verwaltet, weitergeführt oder gelöscht werden können? Die Facebook-Profile von überraschend verstorbenen Personen wirken auf Freunde und Verwandte schmerzhaft ironisch. Jeder Nahestehende hat doch den Wunsch, den Verstorbenen zu ehren und in Würde gehen zu lassen. Erinnerungsprofile sind da eine schöne moderne Möglichkeit, lieben Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen und sie in lebendigerer Erinnerung zu halten, als es ein Grabstein jemals könnte.
Wo sind die Zugangsdaten versteckt?
Doch das Internet macht es den Betroffenen nicht besonders leicht, die Daten des Verstorbenen zu löschen oder zu bearbeiten. Der beste und einfachste Weg ist:
Man weiht eine Person seines Vertrauens ein und teilt ihr mit, wo und wie man seine Passwörter und Zugangscodes gespeichert oder aufgeschrieben hat. So können sich die Hinterbliebenen einfach selber einloggen und sämtliche Profile löschen. Natürlich kommen dann vielleicht auch zu private Dinge ans Licht – oder die vertraute Person hat schon vorher das Bedürfnis, die Daten einzusehen..
Schwierig wird es – und das ist nun mal leider der Normalfall – wenn niemand weiß, wo sich die Zugangsdaten befinden. Um wenigstens die auffälligsten virtuellen Präsenzen zu löschen, ist einiges an Arbeit, die gerade in der Trauerzeit zusätzlich belastend wirkt, vonnöten. Facebook verlangt eine Sterbeurkunde um auf das Profil zugreifen zu können, es zu löschen oder einen Erinnerungsstatus zu wählen. Google macht es noch komplizierter und benötigt einen Antrag in englischer Sprache mit diversen Dokumenten inklusive beglaubigter Übersetzung der Sterbeurkunde. Nach aufwendiger Prüfung werden dann die Accounts und Daten schließlich gelöscht.
Email-Konten machen da mittlerweile weniger Probleme, immer mehr Anbieter gehen dazu über, die Accounts zu löschen, wenn sie 6 Monate inaktiv waren und sich auf Nachfragen niemand meldet. Dann werden einfach alle Daten automatisch gelöscht und niemand konnte private Inhalte einsehen. Gmx und Web.de verfahren beispielsweise so. Wer trotzdem Zugriff auf die Daten haben will – schließlich muss man als Nachlassverwalter doch noch Rechnungen und dazugehörige Daten einsehen können – muss allerdings auch mit Sterbeurkunde und Erbschein aufwarten.
Letzten Willen nicht als Datei auf dem Desktop speichern
Will man es nun seinen Nahestehenden leichter machen für den Fall des eigenen Ablebens, so bringt es leider nichts, seinen letzten Willen inklusive Zugriff auf sensible Daten als Datei auf dem Desktop zu hinterlassen. Dieser muss weiterhin als handschriftliches Dokument verfasst worden sein oder als ausgedrucktes Dokument von einem Notar beglaubigt werden.
Es gibt inzwischen einige Firmen, die den Hinterbliebenen bei all diesen Pflichten helfen wollen – oder wie Kritiker meinen, am Tod verdienen wollen. Mehr über diese Anbieter, über die sich jeder selbst ein Bild machen sollte und von denen es sicher auch seriöse und vertrauenswürdige gibt, kann man in diesem Artikel nachlesen.
Grundsätzlich sind solche Dienste nichts Anrüchiges und man sollte nicht hinter jeder Dienstleistung, die mit dem Tod zu tun hat, direkt ein unanständiges Geschäft wittern. Prüfen, vergleichen, informieren ist für kritische User im Internet sowieso selbstverständlich. Wenn solche Anbieter Trauernden eine nervenzermürbende schmerzhafte Aufarbeitung von virtuellen Daten ersparen können, haben sie in jedem Fall mehr Existenzberechtigung als so mancher Online-Shop.
Wer mehr über dieses Thema weiß, Tipps geben kann oder Erfahrung mit digitalen Nachlassverwaltern hat, darf dies gerne im Kommentarfeld tun.
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